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Ein Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen für die Abwicklung von Bestellungen und Lieferungen und wird zwischen einer Einkäuferfirma und einer Lieferantenfirma abgeschlossen. Ein Rahmenvertrag bezieht sich immer auf einen bestimmten Lieferantenkatalog. Produkte können nur aus Katalogen bestellt werden, für die ein gültiger Rahmenvertrag abgeschlossen ist.
Es gibt folgende Vertragsformen:
Form 1: Vertrag mit Angabe der Einkäuferfirma und eines Katalogs
Dieser Vertrag gilt für die angegebene Einkäuferfirma für alle Bestellungen aus dem angegebenen Katalog. Er gilt ebenso für alle untergeordneten Firmen, wenn diese keinen eigenen Vertrag mit demselben Lieferanten für denselben Katalog abgeschlossen haben.
Form 2: Vertrag ohne Angabe der Einkäuferfirma aber mit Angabe eines Katalogs
Dieser Vertrag gilt für alle Einkäuferfirmen (und ihre untergeordneten Firmen) für alle Bestellungen aus dem angegebenen Katalog, außer den Einkäuferfirmen, die ihren eigenen Rahmenvertrag für den gleichen Katalog mit dem Lieferanten abgeschlossen haben.
Die erste Form hat die höhere Priorität. Für Bestellungen wird vom System stets der gültige Rahmenvertrag mit der höchsten Priorität ermittelt und zugrunde gelegt.
In einem Rahmenvertrag können neben den vertraglichen Regelungen zwischen der Einkäufer- und der Lieferantenfirma, wie z.B. Lieferantenkosten und -rabatte oder Stornierungs- und Reklamationsbedingungen, auch firmeninterne Regelungen der Einkäuferfirma getroffen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Regeln, die festlegen, auf welche Kostenstellen, Kostenarten und Projekte Bestellungen aus dem Katalog zu kontieren sind.
Zusätzlich zu den Standardrahmenverträgen zwischen Einkäufer- und Lieferantenfirmen, können einige andere Vertragstypen für besondere Bestellprozesse definiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Rahmenvertragstypen.
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